Mrz 26

Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20.05.2008 hat deutlich gezeigt, dass vorformulierte Arbeitsvertragsklauseln unwirksam sind, falls sie den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen. Dies erklärt auch § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB. Insbesondere gilt dies für zu weit gefasste Schriftformklauseln. So erhält der Arbeitnehmer hier die Möglichkeit, sich gegen diese Vertragspunkte zu schützen. So gelten die getroffenen [...]

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