Das Blindengeld / Sehbehindertengeld in Deutschland

ID-100267731Das Blindengeld, das teilweise auch als Sehbehindertengeld bezeichnet wird, ist eine finanzielle Unterstützung in Deutschland, die Blinden und Personen mit einer erheblichen Sehbehinderung monatlich gewährt wird. Mit ihm sollen die Empfänger Mehrausgaben ausgleichen können, die ihnen aufgrund ihrer Sehbehinderung entstehen, beispielsweise für spezielle Hilfsmittel.

Gesetzliche Regelungen

Grundsätzlich unterliegt die Unterstützung dem Landesrecht der einzelnen Bundesländer. Daher gibt es in den Bundesländern verschiedene Regelungen und Bestimmung mit entsprechenden Auswirkungen auf die Höhe des ausgezahlten monatlichen Betrages.

Gemäß der einzelnen Landesblindengeldgesetze wird die finanzielle Unterstützung grundsätzlich unabhängig vom Vermögen und vom Einkommen der betroffenen Person gewährt.

Die Höhe der Unterstützung in den einzelnen Bundesländern liegt ungefähr zwischen 300 und 550 Euro pro Monat.

Blindenhilfe und Pflegeleistungen

Abzugrenzen vom Blindengeld ist die so genannte Blindenhilfe. Diese ist bundeseinheitlich geregelt und wird nicht einkommens-/vermögensunabhängig gewährt. Ein Antrag darauf kann zusätzlich zum Blindengeld gestellt werden, dieses wird jedoch mit der Blindenhilfe verrechnet. Nur wer darüberhinaus Bedarf hat, kann diese Hilfe zusätzlich erhalten.

Auf das Blindengeld werden in Anspruch genommene Leistungen aus der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung angerechnet, da der durch die Sehbehinderung bedingte Mehraufwand bereits in Teilen durch die Pflegeversicherung abgedeckt wird.

Der Antrag auf Blindengeld und die Information, wohin dieser zu richten ist, ist bei der zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung erhältlich. Wird das Sehbehindertengeld erstmalig beantragt, wird ein Nachweis in Form einer augenärztlichen Bescheinigung oder alternativ der Nachweis über die Anerkennung des Merkzeichens “Bl” im Schwerbehindertenausweis benötigt.

Weiterführendes:

  • Noch mehr Informationen für blinde und sehbehinderte Menschen finden Sie bei www.blinde.info.
  • Die Webseite locked-in.info bietet Informationen für Schwerstbehinderte und ihre Angehörigen. Auf der Homepage finden Sie auch verschiedene Spendenmöglichkeiten.
  • Auf dem Inklusionsportal Landesinitiative NRW inklusiv finden Sie viele interessante Themen und Antworten auf Fragen, die in Verbindung mit einer Behinderung stehenund nicht nur für das Land Nordrhein-Westfalen gelten: www.lebenmitbehinderungen.nrw.de

Bild: Image courtesy of nipitphand / FreeDigitalPhotos.net

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