Umzugsausgaben absetzen: Die Umzugskostenpauschale

Arbeitnehmer können die Kosten eines beruflich bedingten Umzugs als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Nachrechnen lohnt sich, weil die Werbungskosten schnell über die Pauschale von 1.000 Euro steigen. Damit das Finanzamt den Abzug anerkennt, muss sich der Arbeitsweg mindestens um eine halbe Stunde pro Richtung vermindern, insgesamt also eine Stunde täglich. Auch der Wechsel des Arbeitsplatzes und die Rückkehr aus dem Ausland sind triftige Gründe. Tipp: Sammeln Sie Rechnungen auch für privat veranlasste Umzüge. Handwerkerlöhne sind als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzbar.

Für diese Kosten brauchen Sie Einzelnachweise

Absetzbar sind insbesondere die Kosten der Wohnungssuche (Inserate, Maklerprovisionen, Fahrten zur Besichtigung), doppelte Mieten, Kosten für Herd und Öfen (nicht aber für andere Möbel) und natürlich die Transportkosten für den Hausrat. Lassen Sie sich auch von privaten Umzugshelfern eine Quittung geben, oder besser noch überweisen Sie das Geld und verwenden den Kontoauszug als Beleg. Geht beim Umzug etwas zu Bruch, sind die Reparaturkosten ebenfalls Werbungskosten.

Sonstige Umzugskosten werden pauschal berücksichtigt

Zusätzlich fallen viele weitere Kosten an, für die Sie nicht immer einen Beleg haben. Denken Sie an die Renovierung der alten Wohnung vor dem Auszug, amtliche Gebühren beim Ändern des Ausweises und bei der Ummeldung des Autos, Trinkgelder für Umzugshelfer, Installation von Beleuchtung und Küchengeräten, neue Gardinen und Vorhänge oder Kosten, die Ihr Telefonanbieter für die Umstellung des Anschlusses verlangt. Hier für gilt eine Umzugskostenpauschale. Die Pauschale ändert sich jährlich, sie beträgt beispielsweise ab April 2019 811 Euro für Ledige bzw. 1.622 Euro für Verheiratete und Alleinerziehende plus 357 Euro für jede weitere Person im selben Haushalt. Ab März 2020 steigen die Beträge auf 820, 1.639 bzw. 361 Euro. Wer innerhalb von fünf Jahren mehrfach beruflich umziehen musste, darf ab dem zweiten Umzug 50 % mehr ansetzen. Haben Sie auch für die sonstigen Umzugskosten Belege gesammelt und kommen auf einen höheren Betrag, steht es Ihnen frei, auf die Pauschale zu verzichten und Einzelnachweise vorzulegen. Zusätzlich beteiligt sich das Finanzamt auch an Kosten für Nachhilfe, wenn die Kinder am neuen Wohnort Probleme in der Schule haben.

Bild: Bigstockphoto.com / LightField Studios

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