Das Besuchsrecht (Umgangsrecht) der Großeltern

ID-10034790Wenn viele es auch nicht wissen, aber auch Großeltern haben ein gesetzlich verankertes Recht, ihre Enkel zu sehen. Da der Kontakt zwischen Großeltern und Enkel wichtig ist, wurde das Umgangsrecht (bezeichnet oft auch als Besuchsrecht) der Großeltern mit der Kindschaftsrechtsreform 1998 im § 1685 I BGB gesetzlich festgelegt. Allerdings steht bei dessen Umsetzung in der Praxis das Wohle des Kindes immer im Vordergrund.

Wie sieht es in der Praxis aus?

In der Praxis ist dieses Umgangsrecht häufig nur schwer durchzusetzen. Die Großeltern stehen in der Pflicht, beweisen zu müssen, dass der Kontakt dem Wohle des Kindes dient. Für Omas und Opas, die in der Vergangenheit einen eher seltenen Umgang (beispielsweise vereinzelte Wochenend- oder Ferienbesuche) hatten, wie es beim Kontakt zwischen Enkeln und ihren Großeltern häufig der Fall ist, wird es schwer werden, zu begründen, warum der Kontakt auch weiterhin so wichtig ist. Anders sieht es aus, wenn die Großeltern das Kind regelmäßig betreut oder immer wieder ganze Urlaube mit dem Enkel verbracht haben oder in direkter Nachbarschaft wohnen. Hier ist die entstandene Bindung dann enger und die Aussicht auf Erfolg wesentlich größer.

Wann scheidet das Umgangsrecht aus?

Wenn das Kind selbst den Umgang mit Oma und Opa definitiv nicht möchte, kann das Umgangsrecht nicht gewährt werden. Auch ständige Auseinandersetzungen zwischen Eltern und Großeltern können zur Ablehnung des Umgangsrechts führen, da das Kind sich dann in einem stetigen Konflikt befinden würde, was seiner Entwicklung schaden könnte. Grundsätzlich sind diese Fälle häufig kompliziert und immer individuell, so dass natürlich von Fall zu Fall unterschiedlich entschieden wird. Die Tendenz geht jedoch klar gegen die Großeltern, weil die Gerichte das Kind und dessen unbelastetes Aufwachsen im Vordergrund sehen müssen. Betroffene sollten sich auf jeden Fall an einen Rechtsanwalt wie www.rechtsanwalt-john.de wenden, um sich über die Möglichkeiten zu informieren. Eine Möglichkeit einer Einigung ist der Weg der Mediation, der in diesen Fällen oft empfehlenswert ist.

Bei kindersindmenschen.com erfahren Sie unter anderem mehr über die Problematiken bei/von Scheidungskindern.

Bild: Image courtesy of photostock / FreeDigitalPhotos.net

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