Für Arbeitnehmer kann es durchaus sinnvoll sein, sich vom Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis aushändigen zu lassen. Dies kann anlassbezogen erfolgen, sollte idealerweise jedoch generell in regelmäßigen Abständen stattfinden. Einen gesetzlichen Anspruch auf das Ausstellen einer solchen Zwischenbewertung haben Arbeitnehmer nicht. Einen Anspruch sprachen in der Vergangenheit Richter allerdings denjenigen zu, die triftige Gründe anführen konnten. Klug ist es, sich die Bewertung ausstellen zu lassen, sobald sich ein solcher triftiger Grund ergibt. Wer dann irgendwann mit dem Gedanken spielt, sich bei einem neuen Unternehmen zu bewerben, kommt dann nicht in die Situation, sich mit einem unvermittelten Beantragen “verdächtig” zu machen, das Unternehmen verlassen zu wollen.
Zeugnis beim Wechsel von Vorgesetzten
Steht ein Wechsel des Vorgesetzten an, sollten Arbeitnehmer immer ein Zwischenzeugnis anfordern. Fordert der neue Chef beispielsweise zum Mitarbeitergespräch auf, hat man objektive Fakten hinsichtlich der bislang geleisteten Arbeit in der Hand. Wer sich mit dem bisherigen Chef gut ausgekommen ist, geht so auch sicher, dass er in gutes Zeugnis in der Tasche hat, auch wenn es mit dem Nachfolger nicht so gut klappt.
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Zwischenzeugnis auch bei längerer Beschäftigung
Auch Arbeitnehmer, die längere Zeit beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt sind, sollten regelmäßig ein Zwischenzeugnis anfordern. Grund hierfür ist, dass kein Chef nach zehn oder zwanzig Jahren in der Lage ist, alle bisherige Arbeitsaufgaben und erbrachten Leistungen voll umfänglich beschreiben zu können. Darüber hinaus bieten mehrere Zwischenzeugnisse dem Arbeitnehmer den Vorteil, aus diesen das positivste Zeugnis bei einer eventuellen Bewerbung auswählen zu können.
Weitere triftige Gründe, die für das Ausstellen einer Zwischenbewertung sprechen, sind beispielsweise ein interner Jobwechsel, eine Betriebsübernahme, eine Beförderung oder eine bevorstehende längere Auszeit wie die Elternzeit.
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